Hinweis:
Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.
Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.
Achtung:
Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.
Erlaubt ist außerdem das Befahren von
- Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
- Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
- Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.
Verboten ist insbesondere auch,
- Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
- eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
- Sachen zu transportieren,
- verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
- erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
- Anhänger zu ziehen,
- während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
- ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
- in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.
Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.
Neu:
Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).
Elektro-Scooter sind mit
- wirksamer Bremsvorrichtung
- Klingel oder Hupe
- weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
- roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
- gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
- Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
- gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
- einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute
- und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
- einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
- einem roten Rücklicht
auszurüsten.
Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.
Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.